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Energieausweise gemäß EnEV 2007
Home | Dienstleister | > Energieausweise

Sie benötigen einen Energieausweis nach geltender EnEV?
Finden Sie ausstellungsberechtigte Fachleute in Ihrer Nähe

 


Wofür benötigen Sie den Energieausweis?

+ Energieausweis Neubau

Energiesparrechtlicher Nachweis für das baurechtliche. Verfahren für ein Gebäude, das Sie bauen wollen.
Klicken Sie auf Ihren Postleitzahlenbereich und finden.
Sie Energieausweis-Aussteller in Ihrer Nähe.
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+ Energieausweis Modernisierung

Energiesparrechtlicher Nachweis für das baurechtliche. Verfahren für einen Anbau, Umbau oder Sanierung,
an einem bestehenden Gebäude / Immobilie.
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+ Energieausweis Wohnbestand

Energieausweis, den Sie Ihren potenziellen Käufern.
oder Neumieter einer Wohnung, Wohnhaus oder
Wohnimmobilie im Baubestand zeigen wollen.
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+ Energieausweis Nichtwohnbestand

Energieausweis, den Sie Ihren potenziellen Käufern,.
Neumieter, Neupächter oder neuen Leasingnehmer
einer bestehenden Immobilie zeigen wollen. Das
Gebäude wird als Büro-, Wirtschafts-, Nutz-,
Gewerbe- oder sonstigen  Nichtwohnzwecken genutzt.
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+ Energieausweis Aushang

Energieausweis als öffentlicher Aushang für ein großes .
öffentliches Dienstleistungsgebäude, z. B. eine Behörde mit regem Publikumsverkehr. Klicken Sie auf den Postleitzahlenbereich und finden Sie einen Aussteller.
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Kurzinfo zum Energieausweis nach EnEV 2009:

+ Energieausweis bei Neubau oder Modernisierung
Energieausweis gemäß EnEV 2009, § 16, Absatz (1).
Diese Energieausweise sind für neue Bauvorhaben, die unter die EnEV 2009 fallen, verpflichtend. Bei Anbauten, Umbauten oder Modernisierungen benötigen Sie einen Energieausweis nur wenn die Nachweisberechnung für das gesamte Gebäude durchgeführt wurden. Als Bauherr erhalten Sie  den Energieausweis von Ihrem planenden Architekten oder bauvorlageberechtigten Planer. Den Energieausweis müssen Sie Ihren Landesbehörden ggf. auf Verlangen vorlegen. Wer diese Energieausweise ausstellt, bestimmt jedes Bundesland selbst anhand von bautechnischen Vorschriften, beispielsweise der EnEV-Durchführungsverordnung, der Landesbauordnung, usw.
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Aussteller Energieausweis nach PLZ finden
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INFO-Set EnEV: Energieausweis und EnEV 2009

+ Energieausweise und Empfehlungen für  Modernisierungen im Bestand bei Verkauf oder Neuvermietung von Wohnungen, Häusern, Nutzungseinheiten, Gebäuden bzw. Immobilien
Die Energieausweise gemäß EnEV 2009, § 16, Absatz (2) und die Modernisierungsempfehlungen gemäß § 20 wurden schrittweise verpflichtend eingeführt. Freiwillige Energieausweise gemäß EnEV 2009 gelten ebenfalls 10 Jahre ab dem jeweiligen  Ausstellungsdatum, ebenso die Energie-Nachweise gemäß EnEV 2004, bzw. EnEV 2002. Als Eigentümer, Verkäufer oder Vermieter müssen Sie den Energieausweis samt möglichen Modernisierungsempfehlungen bei einem ausstellungsberechtigten Dienstleister in Auftrag geben. Den Energieausweis müssen Sie potenziellen Käufern oder Neumietern spätestens auf Verlangen zugänglich machen. Die EnEV 2009 regelt bundesweit diese Energieausweise ausstellt. Dabei unterscheidet die EnEV zwischen Wohnbestand und Nichtwohnbestand. Wir weisen auch auf die Ordnungswidrigkeiten gemäß EnEV 2009 § 27 hin.
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Für Wohnbestand Aussteller finden
|> Für Nichtwohnbestand Aussteller finden
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INFO-Set EnEV: Energieausweis und EnEV 2009

+ Energieausweise im Bestand als Aushang bei großen, öffentlichen Dienstleistungsgebäuden mit regem Publikumsverkehr: Die Energieausweise gemäß EnEV 2009, § 16, Absatz 2 und 3 für Nichtwohnbestand und Modernisierungsempfehlungen gemäß EnEV 2009, § 20 sind seit dem 1. Juli 2009 verpflichtend. Bei Verkauf oder Neuvermietung im Nichtwohnbestand müssen Sie potenziellen Käufern oder Neumietern den Energieausweis spätestens auf Verlangen zugänglich machen. Als Eigentümer von großen, öffentlichen Dienstleistungsgebäuden mit regem Publikumsverkehr müssen Sie den Energieausweis gut sichtbar aushängen. Den Energieausweis samt möglichen Modernisierungsempfehlungen müssen Sie bei einem ausstellungsberechtigten Dienstleister in Auftrag geben. Freiwillige Energieausweise gemäß EnEV 2009 gelten ebenfalls 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Die EnEV 2009 regelt im § 21 bundesweit wer berechtigt ist diese Energieausweise im Nichtwohnbestand auszustellen. Wir weisen auch auf die Ordnungswidrigkeiten gemäß EnEV 2009 § 27 hin.
|> Für Nichtwohnbestand Aussteller finden
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INFO-Set EnEV: Energieausweis und EnEV 2009

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Rechtliche Hinweise


Energieausweise für Gebäude

Als Bauherr oder Eigentümer müssen Sie bei Bedarf die Energieausweise nach geltender EnEV bei einem ausstellungs-
berechtigten Fachmann bestellen.

Die hier vorgestellten Aussteller haben selbst schriftlich erklärt, dass sie berechtigt sind, die Energieausweise gemäß EnEV 2009, bzw. EnEV 2009, auszustellen. Wir überprüfen die Ausstellungs-Berechtigung anhand ihrer Erklärung. Wir garantieren jedoch nicht die Berechtigung der gelisteten Fachleute Energieausweise gemäß EnEV auszustellen.
|Formblatt Erklärung

Alle hier veröffentlichen Informationen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Dienstleister. Wir garantieren nicht für deren Richtigkeit. Wir garantieren auch nicht für die Qualität der Energieausweise, die von den hier vorgestellten Ausstellern erstellt werden.

 
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Aktueller Stand: 05.07.2010 | Sollte ein Link die angezeigte Seite nicht öffnen,
teilen Sie es uns bitte kurz mit: Kontakt zur Redaktion. Recht vielen Dank!

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Angaben zu den Dienstleistern auf den Informationen
der jeweiligen Besteller beruhen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.

 

 

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   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart