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Energieausweise gemäß EnEV 2007 § 16 (2)
Home | Dienstleister | Energieausweise EnEV 2007 | > Neubau + Modernisieren...

Energieausweis-Aussteller in Ihrer Nähe finden für
Neubau, Anbau, Umbau oder Bestands-Modernisierung

 


Energieausweise gemäß EnEV 2007, § 16, Absatz (1).
Wer berechtigt ist diese Energieausweise auszustellen bestimmt jedes Bundesland selbst im Landesbaurecht.

Energieausweis-Aussteller nach Postleitzahl:
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Kurzinfo: Die Energieausweise gemäß EnEV 2007, § 16, Absatz (1) sind seit dem 1. Oktober 2007 für neue Bauvorhaben verpflichtend. Bei Anbauten, Umbauten oder Modernisierungen benötigen Sie einen Energieausweis nur wenn die Nachweisberechnung für das gesamte Gebäude durchgeführt wurden. Als Bauherr erhalten Sie  den Energieausweis von Ihrem planenden Architekten oder bauvorlageberechtigten Planer. Den Energieausweis müssen Sie Ihren Landesbehörden ggf. auf Verlangen vorlegen. Wer diese Energieausweise ausstellen darf, bestimmt jedes Bundesland selbst anhand von bautechnischen Vorschriften, beispielsweise EnEV-Durchführungsverordnung, Landesbauordnung, usw.

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Rechtliche Hinweise


Energieausweise für Gebäude

Als Bauherr oder Eigentümer müssen Sie bei Bedarf die Energieausweise nach EnEV 2007 bei einem ausstellungs-berechtigten Dienstleister bestellen.

Die hier vorgestellten Aussteller haben selbst schriftlich erklärt, dass sie berechtigt sind, die Energieausweise gemäß EnEV 2007 auszustellen. Wir überprüfen die Ausstellungsberechtigung anhand der Erklärung.
|Formblatt Erklärung
(pdf, 5 Seiten)

Alle hier veröffentlichen Informationen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Dienstleister. Wir garantieren nicht für deren Richtigkeit.

Wir garantieren auch nicht, dass die Energieausweise, die von den hier gelisteten Ausstellern erstellt werden, den Anforderungen der EnEV entsprechen.

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Aktueller Stand: 13.05.2008 | Sollte ein Link die angezeigte Seite nicht öffnen,
teilen Sie es uns bitte kurz mit: link-update@enev-online.de. Recht vielen Dank!

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Angaben zu den Dienstleistern auf den Informationen
der jeweiligen Besteller beruhen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.

 

 

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   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart