|
|
.
Energieausweise gemäß EnEV 2009, § 16, Absatz (2) und (3) sowie
Modernisierungsempfehlungen gemäß EnEV 2009, § 20.
Die Ausstellungsberechtigung regelt bundesweit die EnEV 2009 im § 21.
Energieausweis-Aussteller nach
Postleitzahl:
. |
|
|
|0... |
|1... |
|2... |
|3... |
|4... |
|
|
. |
|
|
|
|
|
|
|5... |
|6... |
|7... |
|8... |
|9...
|
|
|
. |
|
|
|
|
|
|
Kurzinfo:
Die Energieausweise gemäß EnEV 2009, § 16, Absatz 2 und 3 für
Nichtwohnbestand und Modernisierungsempfehlungen gemäß EnEV 2009, § 20
sind seit dem 1. Juli 2009 verpflichtend. Bei Verkauf oder Neuvermietung im
Nichtwohnbestand müssen Sie potenziellen Käufern oder Neumietern den
Energieausweis spätestens auf Verlangen zugänglich machen. Als
Eigentümer von großen, öffentlichen Dienstleistungsgebäuden mit regem
Publikumsverkehr müssen Sie den Energieausweis gut sichtbar aushängen. Den
Energieausweis samt möglichen Modernisierungsempfehlungen müssen
Sie bei
einem ausstellungsberechtigten Dienstleister in Auftrag geben. Freiwillige
Energieausweise gemäß EnEV 2009 gelten ebenfalls 10 Jahre ab
Ausstellungsdatum. Die EnEV 2009 regelt im § 21 bundesweit wer
berechtigt ist diese Energieausweise im Nichtwohnbestand auszustellen.
Wir weisen auch auf die Ordnungswidrigkeiten gemäß EnEV 2009 § 27 hin. |
Sind Sie daran interessiert
sich und Ihre Firma als Dienstleister
im
EnEV-Verzeichnis zu präsentieren? | .Konditionen.
| .Optionen
Bestellen:
| .Firmen und Fachleute.|
Aussteller Energieausweise
|
|
Rechtliche Hinweise |
|

Als Bauherr oder
Eigentümer müssen Sie bei Bedarf die Energieausweise nach
geltender EnEV bei einem ausstellungs-berechtigten Fachmann bestellen.
Die hier vorgestellten Aussteller haben
selbst schriftlich erklärt, dass sie berechtigt sind, die Energieausweise gemäß EnEV 2009, bzw. EnEV 2009 auszustellen.
Wir überprüfen die
Ausstellungsberechtigung anhand ihrer Erklärung. Wir garantieren
jedoch nicht die Berechtigung der gelisteten Fachleute
Energieausweise gemäß EnEV 2009 auszustellen.
|Formblatt
Erklärung
Alle hier veröffentlichen
Informationen beruhen auf den Angaben der jeweiligen
Dienstleister. Wir garantieren nicht für deren Richtigkeit. Wir
garantieren auch nicht für die Qualität der Energieausweise, die
von den hier vorgestellten Ausstellern erstellt werden. |
|
|