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Energieausweise gemäß EnEV 2007 § 16 (2)
Home | Dienstleister | Energieausweise EnEV 2007 | > Wohnbestand

Energieausweis-Aussteller in Ihrer Nähe finden
für Wohnbestand - bei Verkauf oder Neuvermietung

 

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Energieausweise gemäß EnEV 2007, § 16, Absatz (2) und Modernisierungsempfehlungen gemäß EnEV 2007, § 20. Die Ausstellungsberechtigung regelt die EnEV 2007 bundesweit im § 21 und § 29.

Energieausweis-Aussteller nach Postleitzahl:
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Kurzinfo: Die Energieausweise gemäß EnEV 2007, § 16, Absatz (2) und die Modernisierungsempfehlungen gemäß § 20 werden schrittweise verpflichtend eingeführt. Freiwillige Energieausweise gemäß EnEV 2007 gelten ebenfalls 10 Jahre ab dem jeweiligen  Ausstellungsdatum, ebenso die Energie-Nachweise gemäß EnEV 2004, bzw. EnEV 2002.
Als Eigentümer, Verkäufer oder Vermieter müssen Sie den Energieausweis samt möglichen Modernisierungsempfehlungen bei einem ausstellungsberechtigten Dienstleister in Auftrag geben. Den Energieausweis müssen Sie potenziellen Käufern oder Neumietern spätestens auf Verlangen zugänglich machen. Die EnEV 2007 regelt bundesweit wer berechtigt ist diese Energieausweise auszustellen. Dabei unterscheidet die EnEV zwischen Wohnbestand oder Nichtwohnbestand. Wir weisen auch auf die Ordnungswidrigkeiten gemäß EnEV 2007 § 27 hin.
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INFO-Set EnEV: Energieausweis und EnEV 2007

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Rechtliche Hinweise


Energieausweise für Gebäude

Als Bauherr oder Eigentümer müssen Sie bei Bedarf die Energieausweise nach EnEV 2007 bei einem ausstellungs-berechtigten Fachmann bestellen.

Die hier vorgestellten Aussteller haben selbst schriftlich erklärt, dass sie berechtigt sind, die Energieausweise gemäß EnEV 2007 auszustellen. Wir überprüfen die Ausstellungsberechtigung anhand ihrer Erklärung. Wir garantieren jedoch nicht die Berechtigung der gelisteten Fachleute Energieausweise gemäß EnEV 2007 auszustellen.
|Formblatt Erklärung

Alle hier veröffentlichen Informationen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Dienstleister. Wir garantieren nicht für deren Richtigkeit. Wir garantieren auch nicht für die Qualität der Energieausweise, die von den hier vorgestellten Ausstellern erstellt werden.

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Aktueller Stand: 21.06.2009 | Sollte ein Link die angezeigte Seite nicht öffnen,
teilen Sie es uns bitte kurz mit: Kontakt zur Redaktion. Recht vielen Dank!

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Angaben zu den Dienstleistern auf den Informationen
der jeweiligen Besteller beruhen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.

 

 

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   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart