PLZ 5... |
Energieausweise gemäß EnEV 2014, § 16, Absatz (2) und
Modernisierungsempfehlungen gemäß EnEV 2014, § 20.
Die Ausstellungsberechtigung regelt die EnEV 2014 im § 21 und § 29. |
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PLZ 51702 |
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Planungsbüro Dipl.-Ing. Brigitte Harrass
Brigitte Harrass, Dipl.-Ing.
(Bauingenieurwesen)
Vorlageberechtigung Ingenieur-Kammer Bau NRW
Gebäudeenergieberaterin Hwk
Am Stadtwald 40, D-51702 Bergneustadt
Telefon: + 49 (0) 22 61 / 4 45 55
Telefax: + 49 (0) 22 61 / 4 97 01
E-Mail: b.harrass@web.de
Internet:
www.harrass.net |
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PLZ 59558 |
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Carsten Ludewig
Dipl.-Ing. (FH) |
Ingenieurbüro Ludewig
Carsten Ludewig, Dipl.-Ing. (FH)
Bauingenieur
6 Jahre Berufserfahrung, Gebäude-Energieberater mit Zertifikat (Univ.
Kassel)
Energieausweise Wohn- und Nichtwohnbestand, EnEV 2014 § 16 (2) (3) (4)
Leipziger Ring 39, D-59558 Lippstadt
Telefon: + 49 (0) 29 41 / 65 74 - 85
Telefax: + 49 (0) 29 41 / 65 74 - 98
E-Mail: info@ing-ludewig.de
Internet:
www.ing-ludewig.de |
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Rechtliche Hinweise:
Als Bauherr oder Eigentümer müssen
Sie die Energieausweise nach EnEV 2014 bei einem
ausstellungsberechtigten Fachmann oder Fachfrau bestellen. Die hier
vorgestellten Aussteller haben selbst schriftlich erklärt, dass sie
berechtigt sind, die Energieausweise gemäß EnEV 2007, EnEV 2009, bzw. EnEV 2014, auszustellen.
|Formblatt
Erklärung
(pdf)
Wir überprüfen die
Ausstellungsberechtigung jeweils anhand der Angaben in der
unterschriebenen Erklärung. Alle hier veröffentlichen
Informationen beruhen auf den Angaben der jeweiligen
Dienstleister. Wir garantieren nicht für deren Richtigkeit. Wir
garantieren auch nicht, dass die Energieausweise, die von den
hier gelisteten Ausstellern erstellt werden, den Anforderungen
der EnEV entsprechen. |

Aussteller Energieausweis Wohnbestand:
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Aussteller Energieausweise

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