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Energie-Nachweise für Gebäude
Energie-Nachweise gemäß EnEV 2004
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NACHWEISE gemäß EnEV 2004 und
freiwillige Energiepässe gemäß EU-Richtlinie im Bestand

Hinweis: Die Energieeinsparverordnung EnEV 2004 war bis einschließlich 30.09.2007 in Kraft. Am 1. Oktober 2007 ist die neue Energieeinspar-
Verordnung (EnEV 2007) in Kraft getreten. Aussteller für Energieausweise gemäß neuer EnEV finden Sie unter Energieausweise gemäß EnEV 2007.

 

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Die Energieeinsparverordnung (EnEV 2004) trat am 1. Oktober 2007 außer Kraft. Die Energie-Nachweise gemäß EnEV 2002 und EnEV 2004 sowie auch bestimmte freiwillige Energiepässe im Bestand gemäß EU-Richtlinie für energieeffiziente Gebäude (z.B. dena-Energiepässe), die bis zum 30.09.2007 ausgestellt wurden, gelten zehn Jahre ab Ausstellungsdatum, wenn ein Eigentümer ein Gebäude, eine Wohnung oder eine Nutzungseinheit verkaufen will und er gemäß neuer EnEV 2007 einen Energieausweis benötigt (
siehe EnEV § 16 Absatz 2). Die genannten Energieausweise gelten ggf. auch als Energieausweise für  große öffentliche Dienstleitungsgebäude mit regem Publikumsverkehr (siehe EnEV § 16, Absatz 3).

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Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Angaben zu den Dienstleistern auf den Informationen
der jeweiligen Besteller beruhen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.

 

 

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   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart