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Energieausweise gemäß EnEV 2007 Home | Dienstleister | > Energieausweise

Energieausweis-Aussteller in Ihrer Nähe finden

 


Wofür benötigen Sie den Energieausweis?

+ Energieausweis für Wohngebäude

Als Bauherr oder Eigentümer benötigen Sie einen Energieausweis wenn Ihr neues Wohngebäude fertig errichtet ist (GEG § 80, Abs. 1), wenn Sie ihr bestehendes Wohngebäude energetisch verändert haben und der Nachweis erfolgte anhand des gesamten geänderten Gebäudes (GEG § 80, Abs. 2) oder wenn Sie Ihr Wohngebäude teilweise oder insgesamt verkaufen oder neu vermieten, verpachten oder verleasen wollen (GEG § 80, Abs. 3).
Klicken Sie auf Ihren Postleitzahlenbereich und finden.
Sie Energieausweis-Aussteller in Ihrer Nähe.
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+ Energieausweis für Nichtwohngebäude

Als Bauherr oder Eigentümer benötigen Sie einen Energieausweis wenn Ihr neues Wohngebäude fertig errichtet ist (GEG § 80, Abs. 1), wenn Sie ihr bestehendes Wohngebäude energetisch verändert haben und der Nachweis erfolgre anhand des gesamten geänderten Gebäudes (GEG § 80, Abs. 2) oder wenn Sie Ihr Wohngebäude teilweise oder insgesamt verkaufen oder neu vermieten, verpachten oder verleasen wollen (GEG § 80, Abs. 3).
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+ Energieausweis als Aushang

Als Eigentümer folgender Gebäude benötigen Sie einen Energieausweis, den Sie gut sichtbar aushängen:
- über 250 Quadratmeter (m²) der Nutzfläche des Gebäudes werden behördlich genutzt und es findet ein reger Publikumsverkehr statt (GEG § 80, Abs. 6);
- über 500 m² eines Gebäudes werden mit starkem Publikumsverkehr genutzt, wie Kino, Theater, Veranstaltungsgebäude usw. (GEG § 80, Abs. 7).
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Rechtliche Hinweise


Energieausweise für Gebäude

Als Bauherr oder Eigentümer müssen Sie bei Bedarf die Energieausweise nach geltendem GEG bei einem ausstellungs-
berechtigten Fachmann bestellen.

Die hier vorgestellten Aussteller haben selbst schriftlich erklärt, dass sie berechtigt sind, die Energieausweise gemäß EnEV und GEG, auszustellen. Wir überprüfen die Ausstellungs-Berechtigung anhand ihrer Erklärung. Wir garantieren jedoch nicht die Berechtigung der gelisteten Fachleute Energieausweise gemäß EnEV auszustellen.

Alle hier veröffentlichen Informationen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Dienstleister. Wir garantieren nicht für deren Richtigkeit. Wir garantieren auch nicht für die Qualität der ausgestellten Energieausweise.

 
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Aktueller Stand: 13.03.2023 | Sollte ein Link die angezeigte Seite nicht öffnen,
teilen Sie es uns bitte kurz mit: Kontakt zur Redaktion. Recht vielen Dank!

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Angaben zu den Dienstleistern auf den Informationen
der jeweiligen Besteller beruhen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.

 

 

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Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart