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Energieausweise gemäß EnEV 2007
Home | Dienstleister | > Energieausweise

Sie benötigen einen Energieausweis gemäß EnEV 2007?
Finden Sie ausstellungsberechtigte Fachleute in Ihrer Nähe

   
Den Energieausweis benötigen wir für ...

+ einen Neubau, den wir planen und bauen wollen
  PLZ: |0.. |1.. |2.. |3.. |4.. |5.. |6.. |7.. |8.. |9..


+ einen Anbau, Umbau, Bestands-Modernisierung
  PLZ: |0.. |1.. |2.. |3.. |4.. |5.. |6.. |7.. |8.. |9..

+ den Verkauf, Neuvermietung einer bestehenden
   Wohnung, Wohnhauses oder Wohnimmobilie.

  PLZ: |0.. |1.. |2.. |3.. |4.. |5.. |6.. |7.. |8.. |9..


+ den Verkauf, Neuvermietung oder Neuleasing
  einer bestehenden Büroimmobilie, Wirtschafts-,
  Gewerbe-, Zweck- oder Industrieimmobilie

  PLZ: |0.. |1.. |2.. |3.. |4.. |5.. |6.. |7.. |8.. |9..


+ den öffentlichen Aushang in einem großen,
  vielbesuchten Gebäude einer Behörde

  PLZ: |0.. |1.. |2.. |3.. |4.. |5.. |6.. |7.. |8.. |9..


Kurzinfo zum Energieausweis nach EnEV 2007:

+ Energieausweis bei Neubau oder Modernisierung
Energieausweis gemäß EnEV 2007, § 16, Absatz (1).
Diese Energieausweise sind seit dem 1. Oktober 2007 für neue Bauvorhaben verpflichtend. Bei Anbauten, Umbauten oder Modernisierungen benötigen Sie einen Energieausweis nur wenn die Nachweisberechnung für das gesamte Gebäude durchgeführt wurden. Als Bauherr erhalten Sie  den Energieausweis von Ihrem planenden Architekten oder bauvorlageberechtigten Planer. Den Energieausweis müssen Sie Ihren Landesbehörden ggf. auf Verlangen vorlegen. Wer diese Energieausweise ausstellen darf, bestimmt jedes Bundesland selbst anhand von bautechnischen Vorschriften, beispielsweise EnEV-Durchführungs-
verordnung, Landesbauordnung, usw.
|> Aussteller Energieausweis nach PLZ finden
|
INFO-Set EnEV: Energieausweis und EnEV 2007

+ Energieausweise und Empfehlungen für  Modernisierungen im Bestand bei Verkauf oder Neuvermietung von Wohnungen, Häusern, Nutzungseinheiten, Gebäuden bzw. Immobilien
Die Energieausweise gemäß EnEV 2007, § 16, Absatz (2) und die Modernisierungsempfehlungen gemäß § 20 werden schrittweise verpflichtend eingeführt. Freiwillige Energieausweise gemäß EnEV 2007 gelten ebenfalls 10 Jahre ab dem jeweiligen  Ausstellungsdatum, ebenso die Energie-Nachweise gemäß EnEV 2004, bzw. EnEV 2002. Als Eigentümer, Verkäufer oder Vermieter müssen Sie den Energieausweis samt möglichen Modernisierungsempfehlungen bei einem ausstellungsberechtigten Dienstleister in Auftrag geben. Den Energieausweis müssen Sie potentiellen Käufern oder Neumietern spätestens auf Verlangen zugänglich machen. Die EnEV 2007 regelt bundesweit wer berechtigt ist diese Energieausweise auszustellen. Dabei unterscheidet die EnEV zwischen Wohnbestand oder Nichtwohnbestand. Wir weisen auch auf die Ordnungswidrigkeiten gemäß EnEV 2007 § 27 hin.
|> Für Wohnbestand Aussteller finden
|> Für Nichtwohnbestand Aussteller finden
|
INFO-Set EnEV: Energieausweis und EnEV 2007

+ Energieausweise im Bestand als Aushang bei großen, öffentlichen Dienstleistungsgebäuden mit regem Publikumsverkehr: Die Energieausweise gemäß EnEV 2007, § 16, Absatz 2 und 3 für Nichtwohnbestand und Modernisierungsempfehlungen gemäß EnEV 2007, § 20 sind ab 1. Juli 2009 verpflichtend. Bei Verkauf oder Neuvermietung im Nichtwohnbestand müssen Sie potentiellen Käufern oder Neumietern den Energieausweis spätestens auf Verlangen zugänglich machen. Als Eigentümer von großen, öffentlichen Dienstleistungsgebäuden mit regem Publikumsverkehr müssen Sie den Energieausweis gut sichtbar aushängen. Den Energieausweis samt möglichen Modernisierungsempfehlungen müssen Sie bei einem ausstellungsberechtigten Dienstleister in Auftrag geben. Freiwillige Energieausweise gemäß EnEV 2007 gelten ebenfalls 10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Die EnEV 2007 regelt im § 21 bundesweit wer berechtigt ist diese Energieausweise im Nichtwohnbestand auszustellen. Wir weisen auch auf die Ordnungswidrigkeiten gemäß EnEV 2007 § 27 hin.
|> Für Nichtwohnbestand Aussteller finden
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INFO-Set EnEV: Energieausweis und EnEV 2007

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Bestellen:  |-.Firmen und Fachleute.|- Aussteller Energieausweise

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Energieausweis

Als Bauherr oder Eigentümer müssen Sie gemäß Energieeinspar-
Verordnung (EnEV 2007) bei Bedarf den Energieausweis bei einem ausstellungs-berechtigten Fachmann oder Fachfrau bestellen.

Die hier vorgestellten Energieausweis-
Aussteller haben selbst schriftlich erklärt, dass sie berechtigt sind, die Energieausweise gemäß EnEV 2007 auszustellen.
Wir überprüfen die Ausstellungsberechtigung anhand der Erklärung.
|Formblatt Erklärung
(pdf, 5 Seiten)

Alle hier veröffentlichen Informationen beruhen auf den Angaben der jeweiligen Dienstleister. Wir garantieren nicht für deren Richtigkeit.

Wir garantieren auch nicht, dass die Energieausweise, die von den hier gelisteten Ausstellern erstellt werden, den Anforderungen der EnEV entsprechen.

 
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Aktueller Stand: 20.04.2008 | Sollte ein Link die angezeigte Seite nicht öffnen,
teilen Sie es uns bitte kurz mit: link-update@enev-online.de. Recht vielen Dank!

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Angaben zu den Dienstleistern auf den Informationen
der jeweiligen Besteller beruhen. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben.

 

 

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   Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart