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Wofür benötigen Sie den Energieausweis?
Energieausweis
Neubau
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Energiesparrechtlicher Nachweis
für Bauanträge oder Energieausweis als Nachweis gegenüber der
Baubehörde, nachdem Ihr Neubau fertig errichtet ist.
Klicken Sie auf Ihren Postleitzahlenbereich und finden
Sie Energieausweis-Aussteller in Ihrer Nähe.
PLZ:
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Kurzinfo zum Energieausweis nach
EnEV 2014:
Energieausweis bei Neubau
oder Modernisierung
Energieausweis gemäß EnEV 2014, § 16, Absatz (1).
Diese Energieausweise sind für neue Bauvorhaben, die unter die
EnEV 2014 fallen, verpflichtend. Bei Anbauten, Umbauten
oder Modernisierungen benötigen Sie einen Energieausweis nur
wenn die Nachweisberechnung für das gesamte Gebäude durchgeführt
wurden. Als Bauherr beauftragen Sie entweder
Ihren planenden Architekten, bauvorlageberechtigten Planer oder
einen sonstigen berechtigten Fachmann Ihnen einen Energieausweis
auszustellen.
Den Energieausweis müssen Sie Ihren Landesbehörden ggf. auf
Verlangen vorlegen. Wer diese Energieausweise ausstellt,
bestimmt jedes Bundesland selbst anhand von bautechnischen
Vorschriften, beispielsweise der EnEV-Durchführungsverordnung,
der Landesbauordnung, usw.
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Aussteller Energieausweis nach PLZ finden
Energieausweise
im Bestand bei Verkauf,
Neuvermietung, Neuverpachtung oder Neuleasing von Teilen oder
von gesamten
Gebäuden. Als Eigentümer, Verkäufer oder Vermieter
müssen Sie den
Energieausweis samt möglichen Modernisierungsempfehlungen bei
einem ausstellungsberechtigten Dienstleister in Auftrag geben.
Den Energieausweis müssen Sie potenziellen Käufern oder Neumietern
bei der Besichtigung vorlegen und nach Abschluss des Vertrag
unverzüglich übergeben. Die EnEV 2014 regelt
bundesweit wer diese Energieausweise ausstellt. Dabei unterscheidet die EnEV
zwischen Wohnbestand und Nichtwohnbestand. Wir weisen
auch auf die
Ordnungswidrigkeiten gemäß EnEV 2014 § 27 hin. |
Für Wohnbestand Aussteller finden
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Für Nichtwohnbestand Aussteller finden
Energieausweise im Bestand als Aushang bei großen, öffentlichen
und privatwirtschaftlichen Dienstleistungsgebäuden mit regem Publikumsverkehr:
Als Eigentümer müssen Sie ggf. den Energieausweis gut sichtbar aushängen. Den
Energieausweis müssen Sie bei einem ausstellungsberechtigten
Dienstleister in Auftrag geben. Die EnEV 2014 regelt im § 21 bundesweit wer
berechtigt ist diese Energieausweise im Nichtwohnbestand
auszustellen. Wir weisen auch auf die Ordnungswidrigkeiten gemäß
EnEV 2014 § 27 hin.
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Für Nichtwohnbestand Aussteller finden |